Meldung vom 27. Oktober 2020

 

Der Brexit und die CE-Kennzeichnung: Jetzt schnell sein lohnt sich!

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zum 31. Januar 2020 verhandeln beide Seiten über die zukünftigen Beziehungen. Bis Ende 2020 gilt eine Übergangsphase. Während dieser Phase bleibt das Vereinigte Königreich Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Das Risiko ist hoch, dass keine Einigung zustande kommt.

Konkret geht es bei der Einigung unter anderem darum, ob und unter welchen Voraussetzungen zukünftig Zölle erhoben werden und ob die bestehenden gemeinsamen Normen und Standards gegenseitig anerkannt werden. Leider ist derzeit nicht abzusehen, was ab 2021 gilt. Durch den Brexit wird das Vereinigte Königreich ab dem kommenden Jahr zum Drittland und ohne Einigung gelten dann die Regelungen der Welthandelsorganisation.

Dies hat auch Folgen für die CE-Kennzeichnung. So verlieren Zertifikate von britischen Zertifizierern ab dann in den 27 übrigen EU-Mitgliedsstaaten ihre Gültigkeit und die Produkte können somit nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Nach Ablauf des Übergangszeitraums kommt die EU-BauPVO nicht mehr zur Anwendung.

Im Übergangszeitraum gelten durch das Austrittsabkommens jedoch sämtliche harmonisierten Produktrechtsvorschriften. So können CE-gekennzeichnete Bauprodukte auch noch eine Weile auf den Markt des Vereinigten Königreichs gebracht werden. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Produkte innerhalb des Übergangszeitraumes, also bis Ende 2020, in den Verkehr gebracht werden. Nur dann wird ihre CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich unbefristet akzeptiert. Daher ist es sinnvoll, möglichst zeitnah noch Prüfungen für eine CE-Kennzeichnung durchführen zu lassen. So können Produkte für das Vereinigte Königreich noch in diesem Jahr in Verkehr gebracht werden.

Danach soll im Vereinigten Königreich die CE-Kennzeichnung durch das neue Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ersetzt werden. Auch hier gibt es eine Übergangszeit. So ist für Bauprodukte, die ab dem 1. Januar 2021 in Verkehr gebracht werden, noch bis zum 1. Januar 2022 die CE-Kennzeichnung auf dem Markt des Vereinigten Königreichs möglich. Ab 2022 müssen Produkte dann die neue Markierung UKCA tragen. Das Konformitätszeichen UKCA wiederum wird auf dem EU-Markt nicht anerkannt. Produkte für den EU-Markt benötigen weiterhin eine CE-Kennzeichnung.

Auch wenn die CE-Kennzeichnung im Prinzip noch bis Januar 2022 verwendet werden kann, ist es zu empfehlen, die Produkte vor Januar 2021 in Verkehr zu bringen. Denn nur dann hat man den Vorteil, dass die CE-Kennzeichnung sogar unbefristet akzeptiert wird.

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