Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird durch die Mitglieder der Gütegemeinschaft gebildet. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Berichts und der Jahresabrechnung des Vorstandes
- Entlastung des Vorsitzenden und des Geschäftsführers
- Wahl des Vorstandes und des Güteausschusses, sowie deren Vorsitzenden und Stellvertreter
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Festsetzung der Beiträge für das kommende Jahr
- Änderung des Satzungswerkes
Informationen zu vergangenen Mitgliederversammlungen: